Ablauf
Beratungsgespräch

Ablauf

Was ist im Sterbefall zu tun?

Wir sind rund um die Uhr für Sie da.

Sie erreichen uns rund um die Uhr unter folgender Rufnummer:
02302 – 56615

Allgemeine Hinweise, was im Todesfall zu tun ist:
Ein Todesfall – was tun zu Hause

Benachrichtigen Sie umgehend den Hausarzt!

Der Hausarzt stellt den Tod fest und händigt den Angehörigen eine offizielle Bescheinigung aus, den Totenschein.

Telefon Ärztlicher Notdienst: 1 92 92
Telefon Feuerwehr/Notarzt: 112

Ein Sterbefall – was tun im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim
Tritt der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim ein, leitet die dortige Pflegeleitung oder Verwaltung das Erforderliche in die Wege. Das Heim oder das Krankenhaus sollte über eventuell getroffene Vorsorgeregelungen informiert sein.

Ein Todesfall – was tun auf öffentlichem Gelände
Tritt der Tod auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ein, kümmern sich zunächst die zuständigen Behörden um den Sterbefall und ermitteln. Danach werden die Angehörigen benachrichtigt.

Ein ungeklärter oder nicht natürlicher Sterbefall
Ist die Todesursache nicht natürlich (Unfall) oder durch den Arzt nicht zu ermitteln, wird aus Gründen der Strafrechtspflege eine behördliche Ermittlung durchgeführt. Bis zum Ergebnis dieser Ermittlung gilt ein Verstorbener als beschlagnahmt. Erst nach der staatsanwaltlichen Freigabe können die Termine für Trauerfeier und Bestattung vereinbart werden.

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